AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.06.2026 04:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-189679-2024/

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Lizenzen und Wartung der Software PRTG Network Monitor für die Max-Planck-Gesellschaft (MPG PRTG 2024)

Notice-ID: ted-189679-2024 · Procedure-ID: 5ef00450-a56c-44b1-b51a-86c1c3768a32

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Stammdaten

Auftraggeber
Max Planck Digital Library, München
Veröffentlicht
08.03.2024
Frist (Submission)
15.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Höchstwert
240.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Beschaffung von Lizenzen und Wartung der Software-Produkte "PRTG Network Monitor" und "PRTG OPC OA Server" für die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und ihre assoziierten Einrichtungen. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Wartungsverlängerung für die in der MPG bestehenden PRTG-Lizenzen sowie die Möglichkeit für Einzelabrufe von Neulizenzen und Upgrades (Erhöhung der Sensorzahl). Die Wartung sämtlicher Lizenzen wird während der Laufzeit des Rahmenvertrages auf ein einheitliches Ablaufdatum angeglichen.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.05.2024
Ende
01.05.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).