AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av215438-eu) · Abgerufen am 06.10.2026 07:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-191302-2024/

Gebäudeautomation

Notice-ID: ted-191302-2024 · Procedure-ID: c88b8050-b96c-45d0-9810-a3e7f5b1439a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Wolfratshausen, Wolfratshausen
Veröffentlicht
28.02.2024
Frist (Submission)
08.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45315700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Wolfratshausen beabsichtigt im Zuge der Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Wolfratshausen am Hammerschmiedweg das Gewerk Gebäudautomation für alle drei Bauabschnitte zu vergeben. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: • Lieferung, Montage/Beistellung der Feldgeräte • Lieferung, Einbringung und Montage der Schaltschränke • Einbau von Automatisierungsstationen • Verkabelung der Einzelkomponenten und Aufklemmen • Einrichten von Übertragungssystemen (Netzwerktechnik für GA) • Informationsaustausch mit anderen Gewerken • Programmierung und Parametrierung der Automationsstationen • Lieferung und Installation von Management- unjd Bedieneinrichtung • Funktionstest der Datenpunkte • Inbetriebnahme und Einweisung der Anlage

Vertragslaufzeit

Beginn
02.12.2024
Ende
01.09.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
62 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).