AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 23:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-191910-2024/

Edenkoben - Bau einer 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffentfernung auf der Kläranlage

Notice-ID: ted-191910-2024 · Procedure-ID: d54a457e-bef9-4476-9212-43877e47fc14

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Edenkoben, Edenkoben
Veröffentlicht
30.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Verbandsgemeinde Edenkoben betreibt die Kläranlage Edenkoben. Die Kläranlage hat eine mittlere nominelle Ausbaugröße von 50.000 EW. Die Kläranlage soll um eine vierte Reinigungsstufe zur Spurenstoffentfernung erweitert werden, die Wahl des Verfahrens ist noch offen. Nach Wasserrecht darf die Einleitungsmenge der Kläranlage 417 l/s bei Regenwetter nicht überschreiten, bei Trockenwetter gelten 104 l/s. Die Kläranlage ist für zwei Lastfälle ausgelegt: Lastfall 1 mit 28.000 EW (Normalbetrieb) und Lastfall 2 mit 100.000 EW (Normalbetrieb während der Weinbaukampagne). Hierfür wird ein Planungsbüro gesucht.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2024
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).