AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Edenkoben - Bau einer 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffentfernung auf der Kläranlage
Stammdaten
- Auftraggeber
- Verbandsgemeinde Edenkoben, Edenkoben
- Veröffentlicht
- 30.03.2024
- Frist (Submission)
- 30.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen und die Ausführung der Maßnahmen für die Erweiterung der Kläranlage Edenkoben um eine vierte Reinigungsstufe zur Spurenstoffentfernung im laufenden Betrieb unter Berücksichtigung der aktuell am Markt erhältlichen Anlagentechnik, die hohe Betriebsverfügbarkeit und zuverlässige Bedienbarkeit mit technischer Innovation vereinbart. Der Auftraggeber beabsichtigt hierfür folgende Leistungen zu vergeben: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI 2021 § 43 (LPH 1 - 9) - Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß HOAI 2021 § 55 (LPH 1 - 9) - Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 § 51 (LPH 1 - 6) Darüber hinaus sollen noch besondere Leistungen beauftragt werden: - Erstellung von Bestandsplänen (Objektplanung) - örtliche Bauüberwachung (Objektplanung) - Fortschreibung der Ausführungspläne bis zum Bestand (Verfahrens- und Prozesstechnik) - Bewehrungsabnahme (Tragwerksplanung) Neben den planerischen und konzeptionellen Vorüberlegungen ist die Aufgabe des Ingenieurbüros die Ausführungsplanung und Realisierung der gewählten Lösungen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2024
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 30.04.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.