AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EU-weite Ausschreibung der Miete eines Abfallsammelfahrzeugs mit Elektroantrieb für den Landkreis Ahrweiler
Stammdaten
- Auftraggeber
- AWB Landkreis Ahrweiler, Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Veröffentlicht
- 30.03.2024
- Frist (Submission)
- 29.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144511 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Anmietung eines kompletten, fabrikneuen Abfallsammelfahrzeugs für die Dauer von vier Jahren. Das Fahrzeug (3-achsiger Hecklader) muss über einen Elektroantrieb, ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 32.000 kg sowie einen Pressplattenaufbau ohne Schüttung verfügen. Für die gesamte Vertragslaufzeit ist für das Fahrzeug ein „Full-Service“-Wartungsvertrag anzubieten. Zudem ist das Fahrzeug mit verschiedenen Zubehörkompo-nenten gemäß Leistungsbeschreibung auszustatten. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen: • Zulassung nach StVZO • Übergabe/Abnahme des Komplettfahrzeugs am Standort des Auftraggebers • Bereitstellung technischen Unterlagen • Einweisung/Schulung des Bedienpersonals des Auftraggebers am Standort des Auf-traggebers • Abholung des Fahrzeugs nach Ende der Vertragslaufzeit am Standort des Auftragge-bers • Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile innerhalb von 48 Stunden • Durchführung der Wartungsleistungen („Full-Service“) gemäß beiliegendem Wartungsvertrag.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 4 Jahre
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 4 Wochen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.