AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Wartung, Pflege, Weiterentwicklung der PfAD-Familie sowie PfAU.NRW
Stammdaten
- Auftraggeber
- d-NRW AöR, Dortmund
- Veröffentlicht
- 10.01.2025
- Frist (Submission)
- 11.02.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72200000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 21.560.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
in beiden Losen jeweils Einreichen von Personalprofilen und Fachaufgaben: Auf Basis der eingereichten Personalprofile werden Wartung, Pflege und Weiterentwicklung im Umfang zuvor festgelegt und innerhalb des Rahmenvertrages als Einzelabruf abgerufen und nach Aufwand oder in vorher festgelegten Fällen nach Festpreis abgerechnet. Es gibt keinen Anspruch auf Ausschöpfen des gesamten Auftragsvolumens. — in beiden Losen jeweils Einreichen von Personalprofilen und Fachaufgaben: Auf Basis der eingereichten Personalprofile werden Wartung, Pflege und Weiterentwicklung im Umfang zuvor festgelegt und innerhalb des Rahmenvertrages als Einzelabruf abgerufen und nach Aufwand oder in vorher festgelegten Fällen nach Festpreis abgerechnet. Es gibt keinen Anspruch auf Ausschöpfen des gesamten Auftragsvolumens.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Rahmenvertrag Wartung, Pflege, Weiterentwicklung und 3rd-Level-Support PfAD-Familie
- Geschätzter Wert
- 6.600.000 €
Los 2 — Rahmenvertrag Wartung, Pflege und Weiterentwicklung sowie 3rd-Level-Support PfAU.NRW
- Geschätzter Wert
- 14.960.000 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.02.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.