AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Wartungsvertrag Schnelsentunnel
Stammdaten
- Auftraggeber
- Autobahn GmbH des Bundes, NL Nord
- Veröffentlicht
- 27.03.2025
- Notice-Typ
- dir-awa-pre
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- CPV-Code
- 50000000 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
BAB A7, Schnelsentunnel, betriebstechnische Ausstattung der Tunnelanlage inkl. des Betriebsgebäudes, Wartungs- und Instandhaltungsvertrag, um die normenkonformen Betriebsverfügbarkeit der sicherheitstechnischen Anlagen zu gewährleisten. Die Tunnelanlage Schnelsentunnel (SCT) wurde 2019 für den Verkehr in Betrieb genommen, damit wurde gemäß Bauvertrag ein Wartungsvertrag zwischen der VIA Solution Nord, als Betreiber des Tunnels, und ARGE A7 des Bauprojektes geschlossen. Die betriebstechnische Ausstattung erfolgte durch den Subunternehmer Siemens AG, welcher damit die wartungstechnische Koordination und Abwicklung für 5 Jahre übernommen hat. Die betriebstechnische Ausstattung dient dem Schutz des Bauwerks und der Verkehrsteilnehmer, sowie der Sicherheit der Mitarbeiter und Anlagen, gemäß EABT, RE-ING und ZTV-ING sowie aller bei Umsetzung angewandter Normen und Richtlinien. Um die Schutz- und Sicherheitsfunktion zu gewährleisten, müssen die betriebstechnischen Einrichtungen gemäß den aktuell geltenden Vorschriften & Herstellervorgaben gewartet und instandgehalten werden. Dies hat gemäß den vorgenannten Vorschriften durch anlagenspezifisch geschultes und zertifiziertes Personal, Gerät und Material regelmäßig zu erfolgen. Zum Schutz des öffentlichen Straßenverkehrs im Tunnel, verfügt der Schnelsentunnel über komplexe steuerungstechnische Automatisierungs- und dem Leitsystemanlage. Die Leitsystemanlage bestehend aus Automatisierungsebene (AUT) und Anlagenleitebene (ALE HATMS), wurde durch Firma Siemens erstellt. Die Programmierung von AUT und ALE wurde im Projekt Schnelsentunnel komplett verschlüsselt und liegt nicht quelloffen und bearbeitbar vor. Die komplexen und sicherheits-relevanten Programmlogiken wurden durch Firma Siemens programmiert. Änderungen, Wiederherstellung der Software müssen zwingend durch Firma Siemens erfolgen, weil die Firma als Errichter eigene Logiken in die Steuerungstechnik implementiert hat und gleichzeitig die Gewährleistung der Funktionalität sicherstellt. Dazu kommt der Aspekt der Codeverschlüsselung, der sich vertragstechnischen im DEGES- Projekt nicht umgehen ließ. Ein Tunnel besteht automatisierungstechnisch aus diversen Funktionsgruppen: NR: Notrufeinrichtungen VI: Videotechnik, bestehend aus Videomanagement, Kameras, Videoanalyse; LA: Lautsprecheranlage; BE: Beleuchtung; BM: Brandmeldeanlage; LU: Lüftungsanlage; LW: Löschwasseranlage; AW: Abwasseranlage; EN: Energieanlage, bestehend aus Mittelspannungs-, Niederspannungs- und USV-anlagen; BT: Betriebstechnik; LT: Leittechnik, bestehend aus Netzwerktechnik IT-Infrastruktur; VT: Verkehrstechnik für den Wartungsvertrag relevant die Schnittstelle zur verkehrstechnischen Unterzentrale, die verkehrstechnischen Geräte sind nicht Gegenstand dieses Wartungsvertrages (gesonderter Vertrag). Alle Funktionsgruppen bestehen in der sogenannten Feldebene aus diversen betriebstechnischen Feldgeräten. Alle Geräte kommunizieren mit der verschlüsselten AUT und ALE. Für Betrieb, Wartung, Prüfung, Störungsbearbeitung ist immer die Prüfung des gesamten Systemverbundes erforderlich. Passwörter, Programmierung, technisches Software-Know-How liegt allein bei Firma Siemens. Das Tunnelbetrieb-Kompetenzzentrum schlägt vor, den bisherigen Wartungsvertrag mit Fa. Siemens fortzusetzen und freihändig zu vergeben. Es wird ein wirtschaftlicheres Angebot erwartet, dadurch dass die ARGE A7 als „Mittelfirma“ nicht mehr notwendig ist und die sonst anfallenden ARGEzuschläge entfallen. Bei einer öffentlichen Ausschreibung ist kein wirtschaftlicheres Ergebnis zu erwarten, da jede „dritte“ Firma zur Durchführung und Prüfung der Anlage Firma Siemens als Nachunternehmer mit beauftragen müsste. Der Koordinations- und Abstimmungsaufwand steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis und produziert im Ereignis- und Störfall unnötig lange Informationsketten und Wartezeiten. Ein AN Wechsel hat Auswirkungen auf den Betriebsablauf. Es entsteht ein zusätzlicher Kommunikationsaufwand und damit eine zusätzliche Fehlerquelle. Die Mitarbeiter der Fa. Siemens, als Errichter- und bisherigen Wartungsfirma, sind in besonderem Maße mit den technischen Anlagen und Betriebsabläufen vertraut. Ein vollständiger Wechsel des eingesetzten Wartungspersonals aufgrund eines Wechsels des Auftragnehmers bedeutet diesbezüglich einen Informationsverlust und birgt entsprechende Risiken für den Betriebsablauf. Insbesondere bei der Bearbeitung von Störungen kann es zu Verzögerungen kommen, die sich auch auf den Verkehrsfluss im Tunnel auswirken können, bis zur Vollsperrung der Autobahn.
VEAT — Direktvergabe-Ankündigung
- Veröffentlichung
- 27.03.2025
- Stillhaltefrist (10 Tage)
- läuft bis 06.04.2025 — abgelaufen