AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 19:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-202920-2025/

Kaltübungshaus FWT

Notice-ID: ted-202920-2025 · Procedure-ID: 0bff28fb-3d1b-4347-95a2-23e997d2988d

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreiswerke Olpe
Veröffentlicht
31.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45216121 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In dem Stahl-Beton Gebäude, welches einem Mehrfamilienhaus mit "Keller", EG, 1.OG, DG (insgesamt 12 Räume + Treppenhaus + Balkone) nachgebildet ist, sollen folgende Dinge simuliert werden: - Absuchen von verrauchten Räumen nach Personen - Lokalisieren von Brandstellen (simuliert durch s.g. "Fire Fakes") - Taktisches Vorgehen und die Bedienung einer Brandmeldeanlage - Auspumpen von überfluteten Kellern nach "Starkregenereignissen" - und weitere Übungsszenarien Im Technikraum im DG befindet sich im eine bauseits installierte Elektro-Unterverteilung worin die einzelnenn Stromkreise abgesichert sowie die Steuerung des Übungshauses untergebracht sind. Zusätzlich befindet sich in dem Technikraum ein 19" EDV Schrank zur Installation der Audiosteuerung. In diesen EDV-Schrank laufen alle Audio Kabel Sternförmig zusammen. Das Kaltübungshaus und der Übungstank sollen über ein Tablet gesteuert werden können. Folgende Gewerke sollen u.a. umgesetzt werden - Lüftungstechnische Anlage zur Kaltentrauchung - Vernebelung der Übungsräume mit Zubehör - Steuerung Übungshaus - Übungsobjekte und Zubehör - Licht und akustische Ausstattung der Übungsräume - Mobile Übungsraum Trennwände mit Zubehör

Vertragslaufzeit

Periode
40 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).