Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – ERNEUERUNG DER ORTSDURCHFAHRT SCHLITZ (L3141) – OBJEKTPLANUNG INGENIEURBAUWERKE –
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Beschreibung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI zur Planung und Durchführung der grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der Nebenanlagen der Ortsdurchfahrt Schlitz (L3141). Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Im Rahmen der „Sanierungsoffensive 2016-2025“ vom Land Hessen soll die Ortsdurchfahrt der Burgenstadt Schlitz zwischen Otto-Zinßler-Straße und Ostpreußenstraße auf einem ca. 1,3 km langen Abschnitt grundhaft erneuert und umgestaltet werden. Das Gebiet umfasst die örtliche Hauptstraße L3141 (Bahnhofstraße - Herrngartenstraße - Salzschlirfer Straße) sowie angrenzende Einmündungen, u. a. im historischen Zentrum der Burgenstadt. Der Abschnitt zwi- schen Otto-Zinßler-Straße (im Norden) bis zur Ostpreußenstraße (im Süden) beinhaltet eine Neuordnung der Fahrbahnränder sowie Umplanung von drei Knotenpunkten. Weiterhin befinden sich die Bushaltestellen Berleburg, Herrngartenstraße, Kreissparkasse und Post im Planungsgebiet (6 Bussteige) auf der Strecke der Ortsdurchfahrt. Gemeinsam mit dem Straßenbaulastträger Hessen Mobil sowie der der Stadt Schlitz und Stadtwerke wird die Planung zusammen entwickelt und abgestimmt. Bereits vor der Entwurfsplanung wurde von der Habermehl & Follmann Ingenieurgesellschaft mbH eine umfassende Vorplanung und Verkehrsuntersuchung durchgeführt. Ergebnisse hieraus wurden in der Entwurfsplanung angewandt. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 12 Nr. 12.1 zu § 43 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Vergabestelle führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen S
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