AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.07.2026 07:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-203978-2024/

Vergabe von Projektsteuerungsleistungen

Notice-ID: ted-203978-2024 · Procedure-ID: cc65c4c5-145f-4d13-802e-36f043d194d2

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Nürnberg, Nürnberg
Veröffentlicht
05.04.2024
Frist (Submission)
06.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71541000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Technische Universität Nürnberg beabsichtigt den Neubau eines Modulbaus als „Erweiterung Verfügungsfläche“ als universitäres Lehr- und Lerngebäude. Der Bau beinhaltet neben verschiedenen Lehr-, Seminar- und Lernräumlichkeiten eine Bibliothek sowie eine Cafeteria und Verwaltungsräume. Hier sollen für ca. 800 Studierende entsprechende Lehr- und Lernflächen realisiert werden. Der Erfüllungsort der Baumaßnahme ist an der Dr.-Luise-Herzberg-Straße in 90461 Nürnberg. Zur Realisierung des Bauvorhabens beabsichtigt die Technische Universität Nürnberg einen Auftrag über Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bauwirtschaft der AHO, 5. Auflage 2020 für das Bauvorhaben des Auftraggebers zu vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
28.05.2024
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).