AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 02:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-204372-2025/

Deutschland – Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör – Ersatzbeschaffung Voice-over-IP-Telekommunikations-Lösung mit Applikationen

Notice-ID: ted-204372-2025 · Procedure-ID: 03bb795b-5c07-446f-86ee-8ba45a1791d3

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bautzen
Veröffentlicht
31.03.2025
Frist (Submission)
17.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32000000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Verkehr & Logistik

Beschreibung

Die Stadt Bautzen betreibt an 21 Standorten ein Corporate Network auf Basis von IPOffice-500-TK-Anlagen, das modernisiert und auf ein zentrales, georedundant aufgebautes und über drei Standorte verteiltes VoIP-TK-System mit ca. 700 Nutzern unter Beibehaltung des bereits vorhandenen eineindeutigen Rufnummernplans konsolidiert werden soll. Alle anderen Standorte sollen künftig über das MPLS-WAN mit einem VoIP-Gateway mit Survivability-Funktionalität ausgestattet werden, um die Notausstiege über das Amt einzusparen. Dabei wird die Architektur so umgestellt, dass ein SBC-Cluster an zwei Standorten mit zwei Providern in PAP-Struktur errichtet wird. Zudem sind diverse zentrale Applikationen wie UC, ACD und DECTover-IP (110 Basisstationen und 170 DECT-Telefone) zur Anschaffung vorgesehen. Teilweise werden IP-Telefone (340 Stück) und teilweise IP-/UC-Clients (200/350 Stück) benötigt. Zusätzlich werden ein Software-Support für 60 Monate als Kaufposition und ein Servicevertrag mit monatlichen Kosten für die Laufzeit von 60 Monaten ausgeschrieben.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).