AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YBNYTMBEGAMZ/documents) · Abgerufen am 12.08.2026 09:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-204508-2025/

Baubetriebshof, hier: Rahmenvertrag über den Heckenrückschnitt im Stadtgebiet für 2025-2027

Notice-ID: ted-204508-2025 · Procedure-ID: 49c7e91f-291a-4ee6-9b8f-644b36bb67b0

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ahaus, Ahaus
Veröffentlicht
28.03.2025
Frist (Submission)
29.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77342000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Stadtgebiet sollen für die Zeit von 2025 - 2027 zweimal jährlich (jeweils im Juni und September) Rückschnittsarbeiten der Buchen-,Hainbuchen- und Eibenhecken erfolgen. Der Arbeitsumfang beträgt insgesamt voraussichtlich ca. 91.221 lfm. (pro Jahr 30.407 lfm.) für Rückschnittsarbeiten an den Hecken. Die Höhe der Hecken beträgt 1,20m - 2,50m, wobei der Durchschnitt eine Höhe von 1,50 -1,70 m aufweist. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 115 % des geschätzten Arbeitsumfangs.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
28 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).