Frist abgelaufen Gesundheitswesen & Medizintechnik
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EU-Oberschwelle 4 Lose

DGUV Prüfung in den Pflegestützpunkten

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse · Eisenberg · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

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Beschreibung

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV Verordnung 3 und den gültigen Unfallverhütungsvorschriften incl. Dokumentation für die von der Auftraggeberin unterhaltenen Pflegestützpunkte. Die Dokumentation der Prüfergebnisse und die neue Inventarisierung sind für alle elektrischen Betriebsmittel vorgesehen. Die ausgeschriebene Leistung sieht in 2026 eine Wiederholungsprüfung vor. Grundsätzlich vorgesehener Prüfablauf: Prüfung in 2024: alle Pflegestützpunkte Prüfung in 2026: alle Pflegestützpunkte Für die Ausführung der Prüfung gelten die für diese Betriebsmittel zutreffenden Vorschriften und Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Vorschrift 3, "Unfallverhütungsvorschrift, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in der gültigen Fassung. Ferner sind die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen bei den Überprüfungen anzuwenden: - die gültigen VDE-Vorschriften DIN VDE 0701/ 0702 - die gültigen Unfallverhütungsvorschriften - die gültigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft. — Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach der DGUV Verordnung 3 und den gültigen Unfallverhütungsvorschriften incl. Dokumentation für die von der Auftraggeberin unterhaltenen Pflegestützpunkte. Die Dokumentation der Prüfergebnisse und die neue Inventarisierung sind für alle elektrischen Betriebsmittel vorgesehen. Die ausgeschriebene Leistung sieht in 2026 eine Wiederholungsprüfung vor. Grundsätzlich vorgesehener Prüfablauf: Prüfung in 2024: alle Pflegestützpunkte Prüfung in 2026: alle Pflegestützpunkte Für die Ausführung der Prüfung gelten die für diese Betriebsmittel zutreffenden Vorschriften und Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Vorschrift 3, "Unfallverhütungsvorschrift, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in der gültigen Fassung. Ferner sind die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen bei den Überprüfungen anzuwenden: - die gültigen VDE-

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Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 und Unfallverhütungsvorschriften.
  • Umfasst Dokumentation und Inventarisierung aller elektrischen Betriebsmittel.
  • Prüfungen sind für 2024 und 2026 vorgesehen.
  • Anwendung der VDE-Vorschriften DIN VDE 0701/0702 und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften.

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und gültigen Unfallverhütungsvorschriften für Pflegestützpunkte.

Dies beinhaltet die Dokumentation und Inventarisierung der Prüfergebnisse. Die Leistung umfasst Prüfungen in 2024 und eine Wiederholungsprüfung in 2026.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 08.05.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 42 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer ETS Arbeitssicherheit GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 205 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 182.258 €
Median 326.438 €
Oberes Quartil 758.266 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Beim Original-Portal — die Angebotsfrist ist abgelaufen, die Unterlagen sind dort ggf. nicht mehr hinterlegt.

Stammdaten
Angebotsfrist 08.05.2024, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 2024-04-05-RPS-PS-ARN
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Eisenberg, Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht 05.04.2024
CPV-Code 71631000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Lose 4
Erfüllungsort Eisenberg
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 259.626 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.805 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 39%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Rheinland-Pfalz
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen: