AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Fachplanung - Technische Gebäudeausrüstung TGA HLS LP 3-9
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Schweinfurt
- Veröffentlicht
- 31.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Technische Gebäudeausrüstung Heizung- Lüftung- Sanitär LP 3-9 Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.) HLS für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3 + 8 Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen der LPH 3 bis 9 Der Auftraggeber geht davon aus, dass LPH 4 nur in der ALG 1 erforderlich sein wird. - stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3 - einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen Besondere Leistungen: - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Vorplanung - Optional: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) - Optional: Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst) Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung HLS vgl. LPH 1 + 2 erbracht. Die vorliegende Planung ist Grundlage für die weitere Bearbeitung Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens und den vorliegenden Unterlagen, die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden. Weitere Informationen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis