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Gigabitausbau des Telekommunikationsnetzes der OT Deuben, OT Naudorf und OT Wildschütz
Einheitsgemeinde Stadt Teuchern
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Bau und Betrieb eines vollständig flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes und die Endkundenkdienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern (Privathaushalte und Gewerbebetriebe) unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Das gigabitfähige Breitbandnetz soll vom Auftragnehmer zunächst gebaut und eingerichtet, anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Auftragsgebiet genutzt werden. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 12.12.2022 und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.12.2020. Der Auftraggeber wird den Antrag auf Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Next Generation Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt (NGA-RL LSA) vom 27.10.2025 in der aktuell gültigen Fassung, alsbald nach Beendigung des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung, stellen. Die Förderung erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, gemäß Nr. 2.1 NGA-RL LSA. Gegenstand der Ausschreibung ist die Aufforderung an Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen, ein Angebot für die Bereitstellung von gigabitfähigen Anschlüssen (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) auf dem Gebiet der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern mit den Ortsteilen für solche Adressen abzugeben, die derzeit über kein Next-Generation-Access-Netz (NGA-Netz) verfügen (weißer Fleck) oder die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw. 500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten 3 Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung für den Bau und Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes in der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern.
- Ziel ist die Versorgung von Privathaushalten und Gewerbebetrieben in unterversorgten Gebieten (weiße und graue Flecken).
- Gefordert sind symmetrische Breitbandanschlüsse mit mindestens 1 Gigabit/s.
- Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung von EU-Leitlinien und nationalen Rahmenregelungen für den Breitbandausbau.
- Die Förderung erfolgt nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell gemäß NGA-RL LSA.
Gesucht wird ein Netzbetreiber oder Telekommunikationsunternehmen für den Bau und Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Stadt Teuchern.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„a) Im Gegensatz zu Ziffer IV.1.1) dieser Bekanntmachung wird ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. Die Einheitsgemeinde beabsichtigt daher, mit allen gemäß o.g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o.g. Zuschlagskriterien bewertet wird. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. b) Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben: Benennung der Mitglieder in einer von allen zur Bietergemeinschaft gehörenden Bietern unterzeichneten Erklärung (Anlage der Ausschreibungsunterlagen); die nach Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzeln; im Übrigen müssen alle nach Abschnitt III. dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise zur Eignung von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden; Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Angebot zu bestätigen. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben; Mehrfachbewerbungen (z.B. parallele Bewerbung als Einzelbieter und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft oder Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig. c) Nachforderungen: Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Auf § 57 (1) Nr. 2 VgV wird hingewiesen. d) Verpflichtung zum Zuschlag, Finanzierungsvorbehalt: Der Auftraggeber ist gem. § 63 (1) S. 2 VgV grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel bereitgestellt werden. e) Bekanntmachung. Der Auftraggeber gibt bekannt sich vorzubehalten, gem. § 17 (11) VgV ohne in Verhandlungen einzutreten, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Erstangebot gem. den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Wertungskriterien zu erteilen u. gem. § 17 (12 VgV die Zahl der Angebote zu verringern.“
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen:Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragen erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 25.04.2024 Ergänzende Informationen · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 384 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GlasfaserPlus GmbHZuschlagswert 1.037.300 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 197 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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