AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ5LE5/documents) · Abgerufen am 29.10.2026 01:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-209185-2025/

Stadt Laichingen - Vergabe Feuerwehrhaus

Notice-ID: ted-209185-2025 · Procedure-ID: 83a07bed-5ac6-4e49-ade8-e218c9b99fe6

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Laichingen, Laichingen
Veröffentlicht
28.03.2025
Frist (Submission)
05.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Laichingen beabsichtigt Sanierung, Aufstockung und Anbau des Feuerwehrhauses der Abteilung Laichingen. Die Stadt Laichingen geht nach derzeitiger Planung von einem geschätzten Bauvolumen in Höhe von 4,5 Mio. EUR (inkl. Nebenkosten) aus. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen in zwei Losen: ? Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) der Leistungsphasen 3 und 4 sowie optional 5 bis 9 ? Los 2: der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1) für die Leistungsphase 3 und 4 sowie optional 5 bis 9. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers jeweils besondere Leistungen im o.g. Leistungs-bild zu erbringen. Die Planungen müssen auf den bereits vorhandenen Planungsleistungen (LPH 1 und 2) aufsetzen. Es ist jeweils eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Leistungserbringung je Los soll direkt nach Zuschlagserteilung beginnen. Für eine fristgerechte Förderantragstellung wird eine qualifizierte Kostenberechnung mit der Leistungsphase 3 bis zum 30.11.2025 benötigt. Die Ausschreibung der Baumaßnahmen wird im Frühjahr 2026 angestrebt. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für 2027 angestrebt. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme sollen bis Ende 2028 erfolgen. — Die Stadt Laichingen beabsichtigt Sanierung, Aufstockung und Anbau des Feuerwehrhauses der Abteilung Laichingen. Die Stadt Laichingen geht nach derzeitiger Planung von einem geschätzten Bauvolumen in Höhe von 4,5 Mio. EUR (inkl. Nebenkosten) aus. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen in zwei Losen: ? Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) der Leistungsphasen 3 und 4 sowie optional 5 bis 9 ? Los 2: der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1) für die Leistungsphase 3 und 4 sowie optional 5 bis 9. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers jeweils besondere Leistungen im o.g. Leistungs-bild zu erbringen. Die Planungen müssen auf den bereits vorhandenen Planungsleistungen (LPH 1 und 2) aufsetzen. Es ist jeweils eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Leistungserbringung je Los soll direkt nach Zuschlagserteilung beginnen. Für eine fristgerechte Förderantragstellung wird eine qualifizierte Kostenberechnung mit der Leistungsphase 3 bis zum 30.11.2025 benötigt. Die Ausschreibung der Baumaßnahmen wird im Frühjahr 2026 angestrebt. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für 2027 angestrebt. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme sollen bis Ende 2028 erfolgen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).