AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/260954) · Abgerufen am 12.08.2026 14:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-210131-2024/

VE451 Pumpentechnik SW Sulzbach II

Notice-ID: ted-210131-2024 · Procedure-ID: bb68d148-2fe0-4991-9a9c-c1692e909db9

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Stammdaten

Auftraggeber
WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH, München
Veröffentlicht
09.04.2024
Frist (Submission)
22.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45246400 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.144.187 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Vollumfängliche Planung, Herstellung, Lieferung, Montage und Bestands¬unterlagen im Wesentlichen von: - 3 Propellerpumpen DN 800 in auftragsbezogener Sonderanfertigung - 3 Dahlander-Motoren in auftragsbezogener Sonderanfertigung - 3 Absperrschieber DN 800 mit Elektroantrieb - 4 Rückstauklappen mit wasserhydraulischer Schlagdämpfung DN 1200 - Übergangs-, Pass-, und Ausbaustücke - 4 Mauerrohre - Leiteinrichtung für die Pumpenkammern - Zubehör / Ersatzteile - Risikobeurteilung, CE-Konformitätserklärung - Inbetriebsetzung/Inbetriebnahme/Betreibereinweisung

Vertragslaufzeit

Beginn
22.07.2024
Ende
31.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).