AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
KARLA Verwaltungs- und Bildungszentrum - Heizung/Kälte I
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, Bauverwaltung, Karlsruhe
- Veröffentlicht
- 31.03.2025
- Frist (Submission)
- 24.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 4.379.939 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Im Zuge des Neubaus des Gebäudekomplexes des Landratsamt Karlsruhe soll die Heizungs- und Kältetechnik ab Mitte August 2025 für das gesamte Gebäude hergestellt werden. Dies beinhaltet die Ausführung der Zentrale im Untergeschoss 01 und die gesamte Leitungsführung sowohl für den Flachbau als auch das Hochhaus. Der Auftragsumfang beinhaltet für das Gewerk "Heizung/Kälte I" folgenden wesentlichen Leistungsumfang: - 1x Wasser-Wasser-Wärmepumpe (~ 400 kW) - 1x Fernwärmeübergabestation - 2x Sole-Wasser-Kältemaschine (~530 kW) - 2x Doppelblock-V-Rückkühler - 2x Tischrückkühler - 2x Schichtpufferspeicher je 4.000 L - 2x Druckstufen - 4x Verteiler - 8x Wärmeübertrager - 2x Frischwasserstation - 2x Pufferspeicher je 3.000 L - ca. 116x Pumpen - ca. 30.000m Rohrleitungen - ca. 11.600 Stk. Armaturen Die allgemeinen Nachhaltigkeits-Anforderungen nach dem LNB (Leitfaden für Nachhaltiges Bauen) Stand 20.11.2023 sind durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Die Wartung wird im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt, sie ist jedoch nicht Bestandteil des Auftrags. Die Wartungsleistung wird separat nach Abnahme der Leistung beauftragt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 18.08.2025
- Ende
- 12.05.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.