AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 13:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-212938-2025/

Umschlagleistungen für die Bundeswehr innerhalb Deutschlands

Notice-ID: ted-212938-2025 · Procedure-ID: 418d18d1-640b-4720-abf2-830ae6b51f67

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Stammdaten

Auftraggeber
BAAINBw, Koblenz
Veröffentlicht
12.02.2025
Frist (Submission)
17.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
63110000 — Logistik und Speditionsdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rahmen-Höchstwert
19.763.730 €
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Im Auftrag der Bundeswehr sind Umschlagsleistungen für militärische und zivile Dienststellen der Bundeswehr, sowie deren Vertragspartner, innerhalb Deutschlands sicherzustellen. Dies beinhaltet auch Umschlagleistungen im Rahmen der Nato, Vereinten Nationen, EU und PfP-Staaten. Die Bereitstellung von Umschlagmitteln beschränkt sich hierbei ausschließlich auf Mobilkrane mit entsprechendem Bedienpersonal, Anschlägern und Lastaufnahmemitteln. Das Umschlaggut können hierbei 10ft bis 45ft Frachtcontainer (leer oder befüllt), militärische Funktionskabinen, gepanzerte und ungepanzerte Fahrzeuge sowie Stückgüter sein. Ferner gehören auch die Be- und Entladung militärischer und ziviler Schiffe, inkl. Munitionsumschlag, zum Leistungsumfang.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
02.11.2025
Ende
01.11.2032
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).