AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhalts- und Grundreinigung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, Regensburg
- Veröffentlicht
- 18.03.2025
- Frist (Submission)
- 22.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die wiederkehrende Grundfläche der Unterhaltsreinigung für den Standort Regensburg beträgt ca. 12.500 m² — Die wiederkehrende Grundfläche der Unterhaltsreinigung für den Standort Standort Passau (Hauptverwaltung) beträgt ca. ca. 2.400 m² — Die wiederkehrende Grundfläche der Unterhaltsreinigung für den Standort Amberg beträgt ca. 400 m² — Die wiederkehrende Grundfläche der Unterhaltsreinigung für den Standort Cham - beträgt ca. 1000 m² — Die wiederkehrende Grundfläche der Unterhaltsreinigung für den Standort Neumarkt beträgt ca. 1.200 m² — Die wiederkehrende Grundfläche der Unterhaltsreinigung für den Standort Weiden beträgt ca. 1.800 m² — Die wiederkehrende Grundfläche der Unterhaltsreinigung für den Standort Schwandorf beträgt ca. 2.800 m² — Die wiederkehrende Grundfläche der Unterhaltsreinigung für den Standort Deggendorf beträgt ca. 2.500 m² — Die wiederkehrende Grundfläche der Unterhaltsreinigung für den Standort Landshut beträgt ca. 7.000 m² — Die wiederkehrende Grundfläche der Unterhaltsreinigung für den Standort Passau-Auerbach (Bildungszentrum) beträgt ca. 2.500 m² — Die wiederkehrende Grundfläche der Unterhaltsreinigung für den Standort Pfarrkirchen beträgt ca. 1.000 m² — Die wiederkehrende Grundfläche der Unterhaltsreinigung für den Standort Straubing beträgt ca. 2.000 m²
Lose
12 Lose (max. 12 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2025
- Ende
- 30.06.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 100 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, Regensburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.