AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.06.2026 22:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-2149-2024/

Beratungsdienstleistung Datenschutz und IT-Sicherheit für den „ÖGD-Pakt“

Notice-ID: ted-2149-2024 · Procedure-ID: 48908740-35fe-4166-9961-34ef155ad0f7

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit , Erlangen
Veröffentlicht
12.12.2023
Frist (Submission)
25.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72222300 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Um die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie aufzugreifen und die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung noch effektiver erfüllen zu können, haben Bund und Länder den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (im Folgenden: ÖGD-Pakt) verabschiedet. Unter dem Leitbild Digitales Gesundheitsamt 2025 soll der Öffentliche Gesundheitsdienst bundesweit und damit auch in Bayern von digitalen Anwendungen profitieren und beispielsweise den Informationsaustausch zwischen den Gesundheitsämtern erleichtern. Ziel der Digitalisierung ist es, eine Interoperabilität über alle Ebenen hinweg sicherzustellen. Im Rahmen dieses Förderprogramms setzt der Auftraggeber Digitalisierungsvorhaben wie etwa die Programmierung neuer Software um. Für diese Digitalisierungsvorhaben wird mit der hier beschriebenen Ausschreibung eine begleitende Beratung der einzelnen Vorhaben gesucht, nämlich Beratungen zu: * Datenschutz * Informationssicherheit * Tests der erstellten Anwendungen Hierzu sucht das LGL: * Rechtsberater mit Schwerpunkt im Datenschutzrecht * IT-Berater zu Informationssicherheit * IT-Berater zum technischen Softwaretest

Lose

6 Lose (max. 6 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
06.02.2024
Ende
30.09.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
79 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).