AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 13:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-218026-2024/

Planungsleistungen TGA

Notice-ID: ted-218026-2024 · Procedure-ID: 0c1e31ca-790a-4356-80e0-5d7d808c95d4

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Stammdaten

Auftraggeber
Kasseler Verkehrs- und Versorgungs GmbH (KVV)
Veröffentlicht
12.04.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die zu erbringenden Leistungen in Los 1 HKLS betreffen die nachfolgenden Gewerke: o KG 410: Abwasser, Wasser- und Gasanlagen o KG 420: Wärmeversorgungsanlagen o KG 430: Raumlufttechnische Anlagen inkl. Kälteanlagen (KG 434) o KG 550: Technische Anlagen o KG 230: nicht-öffentliche Erschließung — Die zu erbringenden Leistungen für das Los 2 ELT betreffen die folgenden Gewerke: o KG 440 Elektrische Anlagen (nicht KG447 Fahrleitungssysteme) - Hinweis: Die Lichtplanung erfolgt bis einschl. LPH3 - Entwurfsplanung durch den Lichtplaner und wird danach an den Fachplaner Elektrotechnik übergeben. Die Lichtplanung der weiteren Leistungsphasen erfolgt durch den Fachplaner Elektrotechnik unter fachlicher und gestalterischer Begleitung/Qualitätssicherung durch den Lichtplaner. o KG 450: Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen o KG 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen o KG 550: Technische Anlagen o KG 230: nicht-öffentliche Erschließung — Die zu erbingenden Leistungen für das Los 3 GA betreffen das Gewerk 480 (Gebäudeautomation).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2024
Ende
31.12.2030

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
enco energie consulting GmbH & Co. KG · INOVIS Ingenieure GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).