AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.07.2026 04:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-219174-2025/

Markt Roßtal – Generalplanerleistungen “Erneuerung Wasserwerk Buchschwabach“

Notice-ID: ted-219174-2025 · Procedure-ID: dad0179b-ee66-4019-ad02-ae9a108b0e43

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Roßtal, Roßtal
Veröffentlicht
02.04.2025
Frist (Submission)
09.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Der Markt Roßtal beabsichtigt, die Generalplanerleistungen für die Erneuerung und Modernisierung des Wasserwerks Buchschwabach im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung nach der Sektorenverordnung (SektVO) zu vergeben. Die erforderlichen Planungsleistungen erstrecken sich über die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß den einschlägigen Vorschriften: • Tragwerksplanung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 ff.) • Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff.) • Planung Technische Ausrüstung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff.), hier insbesondere die Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
100 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).