AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Pforzheim, Pforzheim
- Veröffentlicht
- 12.04.2024
- Frist (Submission)
- 13.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 5.521.008 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter "https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/mustererklaerungen/", abzugeben. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 24-67050 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben) — Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter "https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/mustererklaerungen/", abzugeben. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 24-67050 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben)
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Furtwangen, HfU
- Geschätzter Wert
- 4.621.849 €
Los 2 — Schwäbisch Gmünd JVA
- Geschätzter Wert
- 899.160 €
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 24.06.2024
- Ende
- 31.12.2024
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.05.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.