AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 09:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-220416-2024/

Regeneration/ Erstbeschaffung Telemedizinischer Arbeitsplätze 2024, Kommunikationsbox, Zubehör und PM-Module

Notice-ID: ted-220416-2024 · Procedure-ID: 240d06b1-9541-4a6b-b564-b661015c4005

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Stammdaten

Auftraggeber
BAAINBw G2.1, Koblenz
Veröffentlicht
11.04.2024
Frist (Submission)
23.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32000000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Regeneration/ Erstbeschaffung Telemedizinischer Arbeitsplätze 2024, Kommunikationsbox, Zubehör und PM-Module

Lose

7 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 7 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — 1. Los TA PM 01 Digitales Bild

Erfüllungsort
Bad Bergzabern

Los 2 — 2. Los TA PM 05 Bilderfassung Zahnmedizin

Erfüllungsort
Bad Bergzabern

Los 3 — 3. Los TA PM 08 Dermatologie

Erfüllungsort
Bad Bergzabern

Los 4 — 4. Los TA PM 09 HNO Digital-Video Otoskop

Erfüllungsort
Bad Bergzabern

Los 5 — 5. Los TA PM 11 Röntgen

Erfüllungsort
Bonn

Los 6 — 6. Los TA Zubehör

Erfüllungsort
Bad Bergzabern

Los 7 — 7. Los TA Kommunikationsbox

Erfüllungsort
Bad Bergzabern

Vertragslaufzeit

Beginn
25.06.2024
Ende
31.10.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).