AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-195f5ace525-113d45e8d3d6d42f) · Abgerufen am 09.10.2026 17:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-222825-2025/

i-HWSK für das Einzugsgebiet der Wipfra

Notice-ID: ted-222825-2025 · Procedure-ID: da0ba099-0a81-4790-8b6e-8a5b22c52b5b

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Arnstadt, Arnstadt
Veröffentlicht
04.04.2025
Frist (Submission)
08.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71351900 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) und des Thüringer Landesprogramms Hochwasserschutz sollen für alle Gewässer in Thüringen, von denen eine Hochwassergefährdung ausgeht, integrale Hochwasserschutzkonzepte (iHWSK) erstellt werden. Die Wipfra ist ein ca. 40 km langes Gewässer II. Ordnung, das in nördliche Richtung der Gera zufließt. Sein Einzugsgebiet erstreckt sich innerhalb des Ilmkreises auf die Flächen der Städte Arnstadt, Ilmenau, Stadtilm sowie die Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg. Für seine Unterhaltung ist der Gewässerunterhaltungsverband (GUV) 13 - Gera / Apfelstädt / Obere Ilm zuständig. Die Wipfra wird an der Talsperre Heyda aufgestaut (Zuständigkeit Thüringer Fernwasserversorgung (TFW)), wobei oberhalb eher unbebaute Naturflächen vorliegen. Unterhalb der Talsperre verläuft die Wipfra durch mehrere Ortslagen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen und ist bis zu ihrer Mündung in die Gera als Risikogewässer Hochwasser eingestuft. Im Auftrag der anliegenden Kommunen und unter Federführung der Stadt Arnstadt soll ein iHWSK für das Einzugsgebiet der Wipfra erstellt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
07.07.2025
Ende
31.12.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).