AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/0195fb5d-3009-4d37-afe7-c39de77482c7/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 09.08.2026 06:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-224314-2025/

Stadtverwaltung Borna: Hyper-Converged Infrastructure (HCI)

Notice-ID: ted-224314-2025 · Procedure-ID: 0195fb5d-3009-4d37-afe7-c39de77482c7

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Borna
Veröffentlicht
04.04.2025
Frist (Submission)
07.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30211300 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadtverwaltung Borna plant die Beschaffung einer Hyper Converged Infrastructure-Umgebung bestehend aus mind. zwei HCI-Nodes inkl. notwendiger USV-Kapazitäten, zwei ToR-Switches sowie einem Backup-Server. Der Aufbau des HCI-Clusters soll an zwei Standorten des AG erfolgen. Gefordert wird eine ganzheitliche Lösung von Software, Hardware, Dienstleistungen, Installation, Feinplanung, Konfiguration, Schulung sowie einen Administrationssupport für 60 Monate und die Serviceleistungen für die Auslagerung des Backups in ein nach ISO 27001- und ISO 27018-zertifiziertes Rechenzentrum für eine Laufzeit von 60 Monaten.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate
Beginn
18.08.2025
Ende
31.10.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Stadtverwaltung Borna, Borna

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).