AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-194bb58553a-6942e7db8a6b0aff) · Abgerufen am 11.10.2026 01:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-226918-2025/

Verwertung von Sperrmüll

Notice-ID: ted-226918-2025 · Procedure-ID: 5b2b67b5-5392-44d2-8298-77c0d944dd02

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Stammdaten

Auftraggeber
Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7, München
Veröffentlicht
26.02.2025
Frist (Submission)
12.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße stoffliche Verwertung von Sperrmüll i.H.v. ca. 1.000 t. Der AWM liefert das Material an der vom Bieter angegebenen Anlieferstelle an. — Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße stoffliche Verwertung von Sperrmüll i.H.v. ca. 1.100 t. Der AWM liefert das Material an der vom Bieter angegebenen Anlieferstelle an. — Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße stoffliche Verwertung von Sperrmüll i.H.v. ca. 500 t. Ein Transporteur des Sozialreferats liefert das Material an der vom Bieter angegebenen Anlieferstelle an.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2025
Ende
30.06.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).