AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von zwei Großkehrmaschinen
Stammdaten
- Auftraggeber
- GEM mbH, Mönchengladbach
- Veröffentlicht
- 07.04.2025
- Frist (Submission)
- 08.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34144430 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
mags - Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR, schreibt für die GEM mbH zwei LKW-Großkehrmaschinen zur Durchführung der Straßenreinigung im Stadtgebiet aus. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Los 1: Fahrgestell Los 2: Saugende Kehrmaschine mit Hydrostatischen Getriebe als Aufbau Die Fahrgestelle sind innerhalb von 6 Monaten ab Auftragserteilung mit Absprache an den Aufbauhersteller zu liefern. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Fahrgestelle, ist der Aufbau innerhalb von 6 Wochen zu montieren und in zusammengebautem Zustand, betriebsfertig frei Haus an die Einsatzstelle GEM mbH Am Nordpark 400 in 41068 Mönchengladbach nach Absprache anzuliefern und in Betrieb zu nehmen. — mags - Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR, schreibt für die GEM mbH zwei LKW-Großkehrmaschinen zur Durchführung der Straßenreinigung im Stadtgebiet aus. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Los 1: Fahrgestell Los 2: Saugende Kehrmaschine mit Hydrostatischen Getriebe als Aufbau Die Fahrgestelle sind innerhalb von 6 Monaten ab Auftragserteilung mit Absprache an den Aufbauhersteller zu liefern. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Fahrgestelle, ist der Aufbau innerhalb von 6 Wochen zu montieren und in zusammengebautem Zustand, betriebsfertig frei Haus an die Einsatzstelle GEM mbH Am Nordpark 400 in 41068 Mönchengladbach nach Absprache anzuliefern und in Betrieb zu nehmen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 30 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.