AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-195ec30391b-e06bb52f2bbda9a) · Abgerufen am 12.08.2026 21:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-229509-2025/

Mannheim, Universität, Ersatzbau Universitäts-IT Raumlufttechnische Anlagen

Notice-ID: ted-229509-2025 · Procedure-ID: 76aaf979-3701-4b18-8d9e-d74c6ae1f7e2

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim und Heidelberg Dienstsitz Mannheim, Mannheim
Veröffentlicht
07.04.2025
Frist (Submission)
04.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
1.598.668 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Neubau von Lüftungsanlagen in der Universitäts-IT Uni MA bestehend aus: - RLT Gerät mit KVS für Verwaltung , Luftmenge 16.500 m³/h - RLT Gerät mit KVS für Seminar, Luftmenge 9.400 m³/h - RLT Gerät mit PWT für Technik, Luftmenge 3.300 m³/h - Für die KVS Anlagen jeweils ein Hydraulikmodul - 4 Ventilatoren bis 350 m³/h - 2.500 m² Kanal und Formteile - 1.500 m Wickelfalzrohr - 110 m² Brandschutzbekleidung - 180 Brandschutzklappen - 230 Volumenstromregler Ergänzend ist die Vergabe von 'Instandhaltungsleistungen' Gegenstand des Verfahrens.

Vertragslaufzeit

Beginn
27.10.2025
Ende
19.02.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).