AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Gerätewagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover, Hannover
- Veröffentlicht
- 08.04.2025
- Frist (Submission)
- 12.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34100000 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 1.700.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersäch-sischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) über die Lieferung von Gerätewagen. Es werden verbindlich vier Gerätewagen nach Zuschlagserteilung bestellt. Abrufberechtigt sind das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (MI) und das Niedersächsi-sches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) und der Anlage 1 "Angaben des Bieters" und Anlage 2 "Beladungsliste" zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 76 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.