AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 04:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-229743-2024/

Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Beschaffung von Standardsoftware (außer Microsoft) für das Land Hessen

Notice-ID: ted-229743-2024 · Procedure-ID: 16558711-eff6-4c3b-8353-dbbea06c65de

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Veröffentlicht
18.04.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
42.365.183 €

Beschreibung

Der in dieser Leistungsbeschreibung definierte Bedarf an Softwareprodukten des Landes Hessen - einschließlich desjenigen der HZD und der FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR - soll über diesen Rahmenvertrag gedeckt werden. Die zu versorgende IT-Landschaft des Landes Hessen besteht aus ca. 80.000 Clients, die HZD betreibt ca. 8.000 physische und virtuelle Server. Darüber hinaus gibt es weitere Server bei den Dienststellen. Zusätzlich werden Beratungs- und Verwaltungsdienstleitungen für Softwareprodukte beschafft. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die angebotenen Produkte nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und des "E-Procurement Handbuchs für Lieferanten" (Anlage LB3 E-Procurement Handbuch) in der jeweils gültigen Fassung in das E-Procurement-System des Landes Hessen einzustellen. Wesentlicher Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Erwerb von Softwareprodukten verschiedener Hersteller nach Anlage LB4.1.1 Softwarebedarf, an denen das Land Hessen Bedarf hat. Der Bedarf umfasst die dort genannten, im Zeitraum Juni 2019 bis Mai 2023 erworbenen Produkte und deren Folgeprodukte. Zudem umfasst die Ausschreibung den Erwerb neuer Standardsoftwareprodukte bis zum aktuellen Schwellenwert für EU-weite Ausschreibungen. Soweit der Bedarf schon konkret absehbar ist, wurde er im Reiter "Produkte in Planung" genannt. Softwareprodukte des Herstellers Microsoft werden nicht erfasst. Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen seiner Beratungsleistungen, dass die für den Abrufenden vertragskonforme, wirtschaftlichste Lizensierungsform gewählt wird. Er weist den Abrufenden auf die Möglichkeit hin, Rabattkonditionen direkt mit den Herstellern abzuschließen. Der Auftragnehmer muss die in Anlage LB4.1.1 Softwarebedarf aufgezählten Softwareprodukte der einzelnen Hersteller anbieten. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass er zur geforderten Offenlegung seiner Preise (open-book) berechtigt ist. Er muss durch Vereinbarungen zwischen ihm und den Softwareherstellern oder Softwarelieferanten dafür Sorge tragen, dass er seine Vorteile bei den Lizenzbedingungen und seine Preise der HZD offenlegen und weitergeben darf. Auf gegenteilige Vereinbarungen kann er sich der HZD gegenüber nicht berufen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Abrufenden Lizenzen, Lizenzen mit Wartung oder Wartungslizenzen zu verkaufen oder befristet zur Nutzung zu überlassen. Die Softwarelieferung erfolgt per Datenträger oder Link und Key. Die Bereitstellung der Software erfolgt innerhalb von fünf Kalendertagen nach Zugang des Einzelabrufs. Zur Bereitstellung der Software erbringt der Auftragnehmer folgende Leistungen: Lieferung des abgerufenen Release-Stands des zu lizenzierenden Softwareproduktes, Lieferung der Dokumentation, Initiale Bereitstellung von Aktivierungscodes bzw. Installationsschlüsseln, ggf. Lizenz-Zertifikat, Zugriff auf bzw. Bereitstellung der vom Softwarehersteller veröffentlichten Produkt-Patches, Datenträger, soweit Lieferung nicht per Download erfolgt, Lieferschein. Hat ein Leistungsempfänger oder Abrufender Lizenzen mit Wartung oder Wartungslizenzen erworben, informiert der Auftragnehmer diesen mindestens drei Monate vor Ablauf der Wartung über den Ablauf der selbigen und unterbreitet ein Angebot zur Verlängerung der betreffenden Wartung. Sofern Wartungslizenzen erworben werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Korrektheit der Wartungslizenzbeschaffung gemäß den Herstellervorgaben zu prüfen und anzubieten. Dies gilt insbesondere, wenn Lizenzketten gefordert sind. Der Auftragnehmer berät die Leistungsempfänger oder Abrufenden bei der Lizenzierung über Abonnements (sog. Subscriptions) und den wirtschaftlichen Übergang in ein Mietmodell. Er klärt den Leistungsempfänger oder Abrufenden über die Kosten und Möglichkeiten eines Exits und die Risiken eines Lockins auf. Der Auftragnehmer berät zudem bei der Vorbereitung und Abwicklung von möglichen Buyouts im Anschluss an die Beendigung von Subscription-Verträgen. Auf Anfrage übersendet der Auftragnehmer dem Leistungsempfänger oder Abrufenden seine Prüfungen in Textform innerhalb von drei Tagen. Hat ein Leistungsempfänger oder Abrufender Abonnements erworben, informiert der Auftragnehmer diesen mindestens drei Monate vor Ablauf der Mietzeit über den Ablauf der selbigen und unterbreitet ein Angebot zur Verlängerung des Abonnements. Der Auftragnehmer erhält elektronisch die Lizenzbedingungen der Hersteller (EULA) in der jeweils geltenden Version für jede getätigte Softwarebeschaffung der HZD und weiterer Abrufender aus dem Vorgängerrahmenvertrag sortiert nach Herstellern, Produkten und Erwerbszeitpunkten. Der Auftragnehmer führt diese Informationen fort und hält die Lizenzbedingungen der Hersteller (EULA) elektronisch in der jeweils geltenden Version für jede weitere getätigte Softwarebeschaffung zentral nach. Der Auftragnehmer prüft, ob Hersteller im Rahmen ihrer Lizenzierungsformen etwaige Lizenzbenefits anbieten und berücksichtigt die Benefits bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Lizenzierung. Der Auftragnehmer prüft für die HZD, dass die HZD von den gewährten Benefits Gebrauch macht und weist die HZD proaktiv auf die Möglichkeit der Ausschöpfung dieser hin. Ein solcher Hinweis kann anlassbezogen erfolgen; er hat mindestens einmal im Quartal in Textform zu erfolgen. Die gesamten Beratungsleistungen bei der Softwarebeschaffung und alle weiteren Neben- und Verwaltungsleistungen haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Die Ansprechpartner müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen (C2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Weitere Details und Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
SoftwareONE Deutschland GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).