AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0YY3YTRQQ35GZ/documents) · Abgerufen am 24.09.2026 09:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-230656-2025/

Rahmenvereinbarung Fahrradleasing bei der Stadt Remscheid

Notice-ID: ted-230656-2025 · Procedure-ID: 869cf288-954f-4c26-8b77-c2d43658973d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Remscheid, Fachdienst Recht und Vergabe, Abteilung Zentrale Vergabestelle, Remscheid
Veröffentlicht
12.03.2025
Frist (Submission)
15.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34430000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist die Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Fahrrädern einschl. fest verbundenes Zubehör im Wege des Leasings gemäß TV Fahrradleasing und § 2 Abs. 3 Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW) zum Zwecke der Überlassung an Mitarbeitende zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) durch eine Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).