AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19615610b76-1899fb308d4f1fb0) · Abgerufen am 02.08.2026 17:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-232380-2025/

Beschaffung von vier baugleichen Mannschaftstransportfahrzeugen MTF (Feuerwehr)

Notice-ID: ted-232380-2025 · Procedure-ID: edf6d0fd-2a7a-418d-af28-a2b1f9becc20

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main, Rüsselsheim am Main
Veröffentlicht
09.04.2025
Frist (Submission)
03.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Rüsselsheim am Main beabsichtigt, vier baugleiche Mannsschaftstransportfahrzeuge für die Feuerwehr zu beschaffen. Da zurzeit weder das Fahrgestell noch der Aufbau / Ausbau feststeht, wird bei Auftragsvergabe mit dem Auftragnehmer eine genaue Spezifikation aller Einzelheiten festgelegt. Dies bezieht sich insbesondere auf die Verlastung der Beladung und auf die Anordnung und Art von Bedienelementen. Auf Grund technischer Gegebenheiten kann es hierdurch zu Änderungen an der Spezifikation der Leistungsbeschreibung kommen.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.09.2025
Ende
01.03.2027

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Hessen Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).