AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.06.2026 00:25 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-233905-2025/

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen Dachrinnenreinigung und Dachflächenreinigung für WE 142573 Thünen-BVL-Campus, Bundesallee 30-69 38116 Braunschweig, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg, VOEK 113-25

Notice-ID: ted-233905-2025 · Procedure-ID: c5b1abaa-9488-4e26-acdd-3a869623f996

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Veröffentlicht
09.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Reinigung der Dachrinnen, die Reinigung der Fallrohre inkl. Laubfangsiebe, der Fallrohrabläufe, Sinkkästen, Bodensiebe, Kehleinläufe und Dacheinläufe sowie die Dachflächenreinigung. a) Grundleistungen 1. Reinigung der Dachentwässerung - Reinigung der Dachrinnen - Reinigung der Fallrohre inkl. Laubfangsiebe, Fallrohrabläufe, Sinkkästen, Bodensiebe, Kehleinläufe und Dacheinläufe und Revisionsklappen - Reinigung der Dachflächen 2. Inspektion der Dächer 3. Fachgerechte Entsorgung von Laub/Unrat b) Bedarfsleistungen 1. Austausch der Laubfangsiebe

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
127 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).