AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.06.2026 04:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-234003-2026/

VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude

Notice-ID: ted-234003-2026 · Procedure-ID: 2dbc9d44-7ff7-4bc6-be07-aa97ab73e2f3

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Stammdaten

Auftraggeber
Ortsgemeinde Kliding, Kliding
Veröffentlicht
02.04.2026
Frist (Submission)
05.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
136.865 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für die Erweiterung des Bürgerhauses in Kliding, Leistungsphasen (LPH) 1-9 (aufgrund von Eigenleistungen des Auftraggebers teilweise nur in Teilen), ergänzt durch die erforderlichen Besonderen Leistungen. Es wird auf den Vertragsentwurf inklusive dessen Anlagen verwiesen, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise (s. Angaben zu den Optionen). Gegenstand dieses Verfahrens sind nur die vorgenannten Leistungen der Objektplanung Gebäude. Die weiteren erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).