AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.05.2026 04:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-234396-2026/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – BTBI2602/2603 ZNA/HKL RKH Krankenhaus Bietigheim | Fachplanungsleistungen (Tragwerksplanung) nach § 51 HOAI

Notice-ID: ted-234396-2026 · Procedure-ID: 83b918d5-6914-42c4-be14-a4aa4a7d691b

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Stammdaten

Auftraggeber
RKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH
Veröffentlicht
07.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die RKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH plant, die bauliche und technische Infrastruktur am Klinikstandort in Bietigheim gezielt weiterzuentwickeln, um die medizinische Leistungsfähigkeit dauerhaft zu sichern und insbesondere auch die erweiterte Notfallversorgung gemäß den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sicherzustellen. Kern des Vorhabens ist die Erweiterung und die funktionale Neuordnung der Zentralen Notaufnahme sowie die Errichtung eines Herzkatheterlabors auf dem Grundstück der Riedstraße 12 in 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Umsetzung erfolgt in mehreren, eng aufeinander abgestimmten, Bauabschnitten und ist auf die Projekte BTBI2602 Umstrukturierung und Erweiterung Zentrale Notaufnahme (ZNA) und BTBI2603 Neuerrichtung Herzkatheterlabor (HKL) aufgeteilt. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen für die Fachplanung (Leistungsbild Tragwerksplanung) nach § 51 HOAI sowie bestimmte besondere Leistungen. Im weiteren Verlauf ist vorgesehen, die Bauleistungen (mit Ausnahme der Teilprojekte A) in losweiser Vergabe zu vergeben.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).