AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Fahrzeugabschleppdienste – Vergabe einer Dienstleistungskonzession - Rahmenvereinbarung zu Abschleppleistungen im Land Berlin
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH — Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH — Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG (THV 2) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH — Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH — Land Berlin – BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (Anmietvermögen) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
- Veröffentlicht
- 10.04.2025
- Notice-Typ
- Vorinformation
- CPV-Code
- 50118110 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, als Vertretung des Landes Berlin, möchte für alle in der Verwaltung befindlichen Liegenschaften (SILB, SODA, Anmietvermögen, Treuhandvermögen sowie aufgrund sämtlicher Geschäftsbesorgungsverträge) im gesamten Berliner Stadtgebiet voraussichtlich zum 01.12.2025 für einen Zeitraum von 2 Jahren ein Abschleppunternehmen im Rahmen einer Konzessionsvergabe binden. Es besteht die Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf (30.11.2027) gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit ist auf 48 Monate begrenzt. Das Abschleppunternehmen soll Besitzstörungen durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge beseitigen. Die widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge umfassen überwiegend zugelassene Fahrzeuge wie PKW, Motorräder und Motorroller. Darüber hinaus können auch Fahrzeugwracks betroffen sein. Eine Besitzstörung liegt vor, wenn ein Fahrzeug auf einem Grundstück ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers abgestellt wird. Bereiche auf dem Grundstück, auf denen ein Abstellen von Fahrzeugen untersagt ist, werden mit Parkverbotsschildern ausgewiesen. Ausgewiesene Parkplätze können einzelnen Personen oder Fahrzeugen durch Absprache und /oder Kennzeichnung zugewiesen werden. Andere Fahrzeuge, welche auf diesen Parkflächen abgestellt werden, gelten als Besitzstörer. Das Abschleppunternehmen hat eine Einsatzbereitschaft von 365 Tagen pro Jahr und 24 Stunden pro Tag im gesamten Berliner Stadtgebiet sowie eine jederzeitige telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen. Außerdem hat es sicherzustellen, dass die geforderten Leistungen zu jeder Tages- und Nachtzeit innerhalb von längstens 120 Minuten nach Auftragserteilung ausgeführt werden. Die jeweilige Beauftragung erfolgt durch die Mitarbeiter:innen der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (Facility-Management-Dienstleister, Hausmeister etc.) können in Ausnahmen auch Beauftragungen auslösen. Sämtliche Vorbereitungen zum Umsetzen, das Umsetzen und eine Dokumentation werden nach eigenem Ermessen durchgeführt. Schäden am Eigentum Dritter, des Besitzstörers oder des Grundstückseigentümers sind zu vermeiden. Entstandene Schäden sind den Mitarbeiter:innen der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH im Rahmen der Dokumentation unverzüglich anzuzeigen. Das Abschleppunternehmen macht die Kosten für seine Leistungen im eigenen Namen gegenüber den Besitzstörern geltend und übt gegebenenfalls das Zurückbehaltungsrecht an dem entfernten Fahrzeug bzw. der Information über den Versetzungsort aus. Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession, bei der das Abschleppunternehmen die entstehenden Kosten vom Besitzstörer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung fordert und das alleinige wirtschaftliche Risiko trägt.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
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