AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 14:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-234459-2025/

Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Rahmenvereinbarung über Linux- Subscriptions, Support und Dienstleistungen in zwei Losen (Los 1 RedHat und Los 2 SuSe)

Notice-ID: ted-234459-2025 · Procedure-ID: 314b104b-a90c-4252-a919-f15967f2f561

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Veröffentlicht
10.04.2025
Frist (Submission)
12.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Linux Subscriptions und Produkte von RedHat und SUSE sowie entsprechende Dienstleistungen (2 Lose).Das geschätzte Abnahmevolumen während der Vertragslaufzeit werden für das Los 1 wie folgt geschätzt: - 6.700.000,00 EUR netto, 7.973.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). (Die Einzelheiten zu den gewünschten Leistungen ergeben sich aus der Anlage 2.1 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung). Das geschätzte Abnahmevolumen während der Vertragslaufzeit werden für das Los 2 wie folgt geschätzt: - 625.000,00 EUR netto, 743.750,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Einzelheiten zu den gewünschten Leistungen ergeben sich aus der Anlage 2.2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung). Der Bedarf für beide Lose ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Personentage in Los 1 dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Da der Bedarf hauptsächlich aus Projektarbeit besteht, ist eine zeitliche Verteilung des Bedarfs auf das Jahr nicht genau planbar. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - Los 1 RedHat: 6.700.000,00 EUR netto, 7.973.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). - Los 2 SuSe: 625.000,00 EUR netto, 743.750,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. — Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Linux Subscriptions und Produkte von RedHat und SUSE sowie entsprechende Dienstleistungen (2 Lose).Das geschätzte Abnahmevolumen während der Vertragslaufzeit werden für das Los 1 wie folgt geschätzt: - 6.700.000,00 EUR netto, 7.973.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). (Die Einzelheiten zu den gewünschten Leistungen ergeben sich aus der Anlage 2.1 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung). Das geschätzte Abnahmevolumen während der Vertragslaufzeit werden für das Los 2 wie folgt geschätzt: - 625.000,00 EUR netto, 743.750,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Einzelheiten zu den gewünschten Leistungen ergeben sich aus der Anlage 2.2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung). Der Bedarf für beide Lose ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Personentage in Los 1 dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Da der Bedarf hauptsächlich aus Projektarbeit besteht, ist eine zeitliche Verteilung des Bedarfs auf das Jahr nicht genau planbar. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - Los 1 RedHat: 6.700.000,00 EUR netto, 7.973.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). - Los 2 SuSe: 625.000,00 EUR netto, 743.750,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
121 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).