AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E65429665) · Abgerufen am 08.08.2026 18:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-236202-2024/

Technische Ausrüstung für die Erweiterung des Amtshauses in Nachrodt-Wiblingwerde

Notice-ID: ted-236202-2024 · Procedure-ID: 86036824-3560-4fcc-b213-b04ee762d097

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde, Nachrodt-Wiblingwerde
Veröffentlicht
20.04.2024
Frist (Submission)
21.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Amtshauses im Gemeindekern Nachrodt-Wiblingwerde. Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich nur auf die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Amtshauses. Die Sanierung des Bestandes ist nicht Teil des hier beschriebenen Projektes. Vorliegend werden ausschließlich Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ausgeschrieben. Die Lose 1 und 2 (Objektplanung und Tragwerksplanung) wurden in einem separaten Verfahren ausgeschrieben und sind nicht Bestandteil der hier vorliegenden Ausschreibung.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
5 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).