AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von digitalen Anzeigegeräten - Los 2
Stammdaten
- Auftraggeber
- Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH, Leverkusen
- Veröffentlicht
- 22.03.2024
- Frist (Submission)
- 02.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 30210000 — Büromaschinen und Computer
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen über die Lieferung und Montage von digitalen Anzeigegeräten für den Einsatz in den Unterrichtsräumen der Leverkusener Schulen und der Volkshochschule Leverkusen (nachfolgend: VHS) an insgesamt 49 Standorten im Gebiet der Stadt Leverkusen. Folgende Lose werden gebildet: Los 1: ActivPanels 75 Zoll Los 2: ActivPanels 86 Zoll Die Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes Rheinland eingestellt. Die in dem Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 2. Die Rahmenvereinbarung wird in Los 2 mit einem Unternehmen geschlossen. Sie beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Gesamtlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt durch Abruf. Es gelten - bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung - folgende (unverbindlichen) Schätzmengen / Höchstabnahmegrenzen: Los 2: Leistung Schätzmenge Höchstabnahmegrenze ActivPanel 86 Zoll 30 50 OPS-M4 30 50 didaktische Flipchart-Software-Lizenz 45 50 höhenverstellbare Wandhalterung 30 50 Fußsystem 15 25 fahrbares Gestell 10 15 Montage der ActivPanels 30 50 Installation Softwareimage Grundschule/VHS 20 30 Aufnahme der gelieferten Geräte in das MDM 30 50 Aufnahme der vorhandenen Geräte in das MDM 10 15 Grundeinweisung (je Lieferstandort 1x) 30 40 Versand PC-Modul an AixConcept GmbH 5 10 Demontage Kreidetafel 10 20 Vertragung Kreidetafel 5 10 Entsorgung Kreidetafel 10 20 Einrichtung Servicehotline 1 1 Eine Mindestabnahmeverpflichtung der ivl GmbH besteht nicht. Die ivl GmbH ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Es handelt sich bei der Rahmenvereinbarung in Los 2 um einen Werkvertrag gem. § 631 BGB, denn der Schwerpunkt der Rahmenvereinbarung liegt auf der Lieferung der digitalen Anzeigegeräte. Dem Beschaffungsvorhaben liegt u. a. eine Projektförderung gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt Schule) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen zu Grunde. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erteilung von Einzelaufträgen von der Bewilligung der vorstehend genannten Fördermittel abhängig ist. Die Ausschreibung erfolgt nicht produktneutral. Die Begründung der Abweichung von dem Grundsatz der Produktneutralität gem. § 31 Abs. 6 VgV ergibt sich aus der Anlage 02.1.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 1 MONTHS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.05.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.