AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-195a4f8d69a-7b446e4d87ea4d7) · Abgerufen am 17.09.2026 10:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-240286-2025/

Rahmenvereinbarung Sportartikel

Notice-ID: ted-240286-2025 · Procedure-ID: 6174f084-fff5-4666-90d4-ce1d4c031a12

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Leipzig, Leipzig
Veröffentlicht
11.04.2025
Frist (Submission)
14.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
37400000 — Musikinstrumente, Sportartikel und Handwerk
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Geschätztes Rahmen-Volumen
315.058 €
Rahmen-Maximum
378.151 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Es wird regelmäßig eine Vielfalt großer und kleiner Sportartikel aus verschiedenen Sportarten, überwiegend in geringen Mengen benötigt. Es wird ein Vertragspartner mit großer Produktpalette gesucht, der die Artikel an die Verwendungsstellen liefert und bei Bedarf betriebsbereit aufstellt. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen. Der Vertrag beginnt 01.09.2025 und endet am 31.08.2029. Unabhängig von der Vertragslaufzeit endet der Vertrag, wenn der Höchstwert von 450.000 Euro brutto erreicht ist.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.08.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
89 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).