AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.06.2026 08:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-24074-2025/

Feuerlöschfahrzeug

Notice-ID: ted-24074-2025 · Procedure-ID: 01944b17-90fa-4a20-80b7-ed04a519af68

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Westerheim, Westerheim
Veröffentlicht
11.01.2025
Frist (Submission)
18.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144213 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
610.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug Typ LF 10 nach DIN 14530-5

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter) — alle Lose Pflicht.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Löschgruppenfahrzeug Typ LF 10; Fahrgestell

Geschätzter Wert
150.000 €

Los 2 — Löschgruppenfahrzeug Typ LF 10; feuerwehrtechnischer Aufbau

Geschätzter Wert
360.000 €

Los 3 — Löschgruppenfahrzeug Typ LF 10; feuerwehrtechnische Beladung

Geschätzter Wert
100.000 €

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Beginn
14.04.2025
Ende
16.04.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).