AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=651143) · Abgerufen am 04.08.2026 15:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-241649-2024/

Gebäudereinigung (Unterhalts- und Glasflächenreinigung) in der Gäubodenkaserne Feldkirchen / StoSchAnl Leiblfing

Notice-ID: ted-241649-2024 · Procedure-ID: 5f30f368-24ad-4454-b72b-4348d5a95078

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bogen, Bogen
Veröffentlicht
22.04.2024
Frist (Submission)
25.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90900000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Gebäude- (Raum-)reinigung in der Gäubodenkaserne Feldkirchen /StOSchAnl Leiblfing Reinigungsbedarf ca. 30.000 m² Fußbodenfläche Es befinden sich noch -2- Gebäude im Bau. Detailinformationen hierzu sind im Rahmen der Ortsbesichtigugn zu erfragen. — Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Fenster- und Glasflächenreinigung in der Gäubodenkaserne Feldkirchen / StOSchAnl Leiblfing Reinigungsbedarf ca. 8.000 m² Fensterfläche Es befinden sich noch -2- Gebäude im Bau. Detailinformationen hierzu sind im Rahmen der Ortsbesichtigugn zu erfragen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2024
Ende
30.11.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).