AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Wohnen am Mühlenbach, hier Architektur- und Ingenieurleistungen (LPH 3-9)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Datteln, Datteln
- Veröffentlicht
- 11.04.2025
- Frist (Submission)
- 20.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 807.992 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Datteln beabsichtigt, am Standort der ehemaligen Ring- und Pestalozzischule ein Quartier für Familien zu errichten. In diesem Quartier entsteht ein Haus der Familie, indem künftig alle Abteilungen des Fachdienstes Kinder, Jugend, Familie, ein Kindergarten sowie Wohnbebauung untergebracht werden. Zusätzlich werden eine Quartiersgarage und ein weiteres Wohnhaus errichtet. Die Aufträge der Leistungsphasen 3 - 9 für das Haus der Familie und der Quartiersgarage sind bereits erteilt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Leistungsphasen 3 - 9 "Wohnen am Mühlenbach". Bereits im vergangenen Jahr wurden die Leistungsphasen 1 und 2 für die Wohnbebauung am Mühlenbach durchgeführt. Geplant ist ein drei- bis viergeschossiger, teilunterkellerter Neubau in innenstadtnaher Lage in Datteln. Der Gebäudekomplex soll 25 Wohnungen, davon ca. 11 Wohnungen im geförderten Wohnraum, beherbergen. Der Neubau erhält Flachdächer mit einer extensiven Begrünung, in Teilen der Dachterrasse soll intensive Begrünung in Form von Urban Gardening stattfinden. Die Ausführung der frei geförderten Wohnungen ist im mittleren Standard und die der Wohnbereiche, die dem sozial geförderten Programm entsprechen, im einfachen Standard geplant.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2025
- Ende
- 31.08.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 Wochen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.05.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.