AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Erschließungsplanung Baugebiet Wenden West II (Neuausschreibung)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Braunschweig - FB Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Veröffentlicht
- 14.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig (Auftraggeber GGB) und die Stadtentwässerung Braunschweig (SE|BS) beabsichtigen die Planungsleistungen für das Erschließungsgebiet „Wenden West, 2.BA“ (WE63) zu beauftragen. Die fachlich begleitende Projektbetreuung wird von der Stadt Braunschweig und der SE|BS übernommen. Der GGB sind die Leistungsbilder Verkehrsanlagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerk Versickerung, der SE|BS ist das Leistungsbild Ingenieurbauwerk Kanalbau zugeordnet. Das Planungsgebiet grenzt unmittelbar westlich an den heutigen Ortsrand von Wenden und unmittelbar nördlich an den Bebauungsplan „Wenden-West 1. BA“, WE 62 und umfasst das ca. 18,4 ha große Gebiet zwischen der Straße „Im Heideblick“ im Westen und Norden, der Stadtbahntrasse im Osten und der „Veltenhöfer Straße“ im Süden. Die Erschließung erfolgt über die Veltenhöfer Straße. Der Ankauf der für die Realisierung benötigten Flächen ist nicht vollständig abgeschlossen. Es kann erforderlich werden, die Planung an die nicht vorhandene Flächenverfügbarkeit anpassen zu müssen. In Sinne eines integrierten ökologischen Konzeptes wird im Bebauungsplanverfahren „Wenden-West 2. BA“ ein besonderes Augenmerk auf die Umsetzung der Maßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK 2.0) zur klimagerechten Baulandentwicklung gelegt. Ein wesentlicher Aspekt im Plangebiet ist u.a. der sensible und klimaangepasste Umgang mit Regenwasser. So soll anfallendes Regenwasser im Baugebiet nicht einfach über die Kanalisation abgeleitet, sondern gemäß dem Prinzip der Schwammstadt lokal aufgenommen und dem natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt werden. Planung Die Planung hat Hand in Hand in enger Abstimmung im Planungsteam (LB Verkehr, Freianlagen, Kanalbau, Versickerungsanlagen) zu erfolgen und Schnittstellen ganzheitlich zu erfassen und zu planen. Der Planungsprozess ist als iterativ zu verstehen. Planungsbegleitende Grundlagengutachten Die erforderlichen Gutachten liegen entweder vor und werden übergeben, oder werden von der Stadt beauftragt und beigestellt. Der landschaftspflegerische Plan ist bereits erstellt und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind quantifiziert und qualifiziert. Weitere Planungen sind für diesen Vertrag nicht erforderlich. Weiterhin ist die Bewertung des Schallschutzes bereits erfolgt. Ein grundlegendes Regenwasserbewirtschaftungskonzept wurde bereits durch ein Ing.-Büro erstellt. Kommunikation sowie Austausch relevanter Informationen und Daten zwischen dem AN und dem Büro sind unabdingbar und einzukalkulieren. Gemäß Lph 1 sind ggf. Anpassungen im Konzept zu bearbeiten bzw. vorzunehmen. Bauphasen Das Plangebiet ist in zwei Bauphasen zu unterteilen, einen nördlichen sowie einen südlichen Bereich. Dabei sind die geplanten sozialen Infrastrukturmaßnahmen wie die Kita‘s, Einzelhandel und Quartiersgaragen nach Vorgaben des AG sowie die Entwässerung der Verkehrsflächen zu berücksichtigen. Hierbei sind auch mögliche Provisorien zwischen erster Ausbaustufe, Hochbau und Endausbau zu planen da die Infrastrukturmaßnahmen nicht direkt einer Bauphase zuzuordnen sind. Die Verkehrsanlagen und teilweise die Entwässerungseinrichtungen sind in verschiedenen Ausbaustufen zu erstellen. In der ersten Ausbaustufe werden die Planstraßen als Baustraßen und teilweise Entwässerungseinrichtungen einschließlich der Muldenerrichtet. Für die zweite Ausbaustufe, den Endausbau, sind sämtliche Planstraßen inkl. des Straßenbegleitgrüns bzw. die Entwässerungsmulden in Abhängigkeit der vorhandenen Zufahrten zu planen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 109 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor