AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 11:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-242845-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – A98, VKE E021, VKE E023, Bodenschutzkonzept E021 und Bodenschutzkonzept E023

Notice-ID: ted-242845-2025 · Procedure-ID: fbe64093-e63c-4ab3-bbf6-82fbf26387df

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Stammdaten

Auftraggeber
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Veröffentlicht
14.04.2025
Frist (Submission)
13.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau) GmbH plant den Neubau der A 98. Die A 98 - Hochrheinautobahn - soll zukünftig die A 5 im Westen mit der A 81 im Osten verbinden und stellt damit eine wesentliche West-Ost-Achse an der Grenze zur Schweiz dar. Sie ist als großräumige Verbindung in die Straßenkategorie AS 1 nach RIN einzustufen. Die Strecke zwischen dem Autobahndreieck, Weil am Rhein (Anschluss A 5) und Lauchringen wurde in insgesamt 10 Abschnitte unterteilt. Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 sind die erste Richtungsfahrbahn im vordringlichen Bedarf (VB), die zweite Richtungsfahrbahn im weiteren Bedarf mit Planrecht (WB*) enthalten. Gesetzliche Grundlage ist das derzeit gültige Bundesfernstraßenausbaugesetz - FStrAbG (vom 20.01.2005 geändert am 23.12.2016). Die DEGES GmbH ist mit einem Dienstleistungsverträgen seit 2018 mit der Vor- und Entwurfsplanung für den Abschnitt 6 zwischen Schwörstadt und Anschlussstelle Murg sowie seit 2022 mit der Fortführung des eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens des Abschnitts 5 der A 98 zwischen Karsau und Schwörstadt beauftragt und hat diese Projekte von den bisherigen Vorhabenträgern (erst Regierungspräsidium Freiburg, dann Autobahn GmbH) übernommen. Der ursprüngliche Planfeststellungsabschnitt A 98.5 von Rheinfelden/Karsau bis Wehr (Länge rd. 10,5 km) wurde im Jahr 2014 auf den rd. 6,5 km langen konsensfähigen Bereich zwischen Rheinfelden/Karsau und Schwörstadt reduziert und endet nun östlich der geplanten PWC-Anlage Ossenberg noch vor der Wolfsgrabenbrücke. Dieser reduzierte Planungsabschnitt des Abschnittes A 98.5 (VKE E023) ist der erste Teil der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Das 2017 eingeleitete Planfeststellungsverfahren konnte nicht zum Abschluss gebracht werden. Die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen zu Abschnitt A 98.5 müssen daher unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsprognose umfassend überarbeitet werden, um das Verfahren fortführen und mit einem Planfeststellungsbeschluss abschließen zu können. Der zweite Bauabschnitt der A 98 umfasst den rd. 10,5 km langen zweibahnigen Neubau der Bundesautobahn 98 im Streckenabschnitt Schwörstadt-Murg (Abschnitt A 98.6). Der zweibahnige Ausbau des betrachteten Streckenabschnittes beginnt am Abschnittsende A 98.5 oberhalb von Schwörstadt (östlich der PWC-Anlage "Ossenberg") und endet an der Anschlussstelle (AS) Murg, der Verknüpfung zum Abschnitt A 98.7. Ab dieser Stelle ist die A 98.7 in östlicher Richtung bereits als 3-streifige Landstraße baulich realisiert. Dieser oben beschriebene Planungsabschnitt A 98.6 (VKE E021) ist der zweite Teil der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Folgende Leistungen für die VKE E021 und E023 sind Gegenstand dieser Ausschreibung: - Erstellung Bodenschutzkonzept Darüber hinaus ist ausschließlich für die VKE E023 folgende Leistung zu erbringen: - Erstellung eigenständige Unterlage zur Bewertung und Kompensation von Eingriffen in den Boden.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).