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Rahmenvertrag für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung gem. den Vorschriften des HGB für die Geschäftsjahre 2025 - 2028
Goethe-Institut e.V. - Zentrale · München · Bayern · Nachgeordnete Behörde
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Beschreibung
Der Goethe-Institut e.V. plant die Vergabe eines Rahmenvertrags zur Durchführung der Jahresabschlussprüfungen gemäß den Vorschriften des HGB für die Geschäftsjahre 2025 - 2028 für den Gesamtverein Goethe-Institut e.V. sowie jeweils für die Abrechnungskreise Öffentliche Mittel und Eigenmittel. Die Beauftragung erfolgt jährlich durch den Vorstand nach Bestellung durch die Mitgliederversammlung. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung kann daher aus dem Rahmenvertrag nicht abgeleitet werden. Eine detaillierte Beschreibung der Struktur des Goethe-Instituts und der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvertrag für Jahresabschlussprüfungen für die Geschäftsjahre 2025 bis 2028.
- Erforderlich sind langjährige Erfahrung in der Prüfung internationaler, geförderter Einrichtungen.
- Besondere Anforderungen an die Unabhängigkeit und Rotation der prüfenden Wirtschaftsprüfer sind zu erfüllen.
- Die Bestätigung der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer ist Teil der Angebotsunterlagen.
Gesucht wird eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen für die Geschäftsjahre 2025-2028.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 Pkt.
Angebotspreis
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Qualifikation/Erfahrung Prüfungspartner*in 10 Pkt.Qualität
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Qualifikation/Erfahrung prüfungsleitende*r Wirtschaftsprüfer 10 Pkt.Qualität
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Konzept für die Jahresabschlussprüfung Goethe-Institut e.V. 10 Pkt.Qualität
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Konzept für die Prüfung der Wirksamkeit der Trennung der beiden Abrechnungskreise Öffentliche Mittel (ÖM) und Eigenmittel (EM) 10 Pkt.Qualität
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Qualifikation/Erfahrung Prüfungsteam (Person 1): 5 Pkt.Qualität
Qualifikation/Erfahrung Prüfungsteam (Person 1)
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Qualifikation/Erfahrung Prüfungsteam (Person 2): 5 Pkt.Qualität
Qualifikation/Erfahrung Prüfungsteam (Person 2)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
4) Nachweis über die Bestellung zum/zur Wirtschaftsprüfer*in für den Rechts- und den Linksunterzeichner (Anlage B.9)
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Eintragung Handelsregister
3) Handelsregisterauszug
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
6) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, in Höhe von 5 Mio. EUR
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Gesamtjahresumsatz
5) Erklärung über Umsätze vergleichbarer Leistungen (Anlage B 6)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
8) Anschreiben Angebot des Bieters: Erklärung zur Einreichung eines Angebots (Anlage B.1.); 9) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Anlage B.2.); 10) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.5.); 11) Bestätigung der Unabhängigkeit (Anlage B.7)
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
7) Nachweis von mindestens einem relevantem Referenzmandat einer gemeinnützigen Einrichtung in Deutschland mit einer jährlichen institutionellen Förderung von mindestens 50 Mio. EUR p.a. in den letzten drei Jahren (Anlage B.8)
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Nachunternehmer-Anteil
1) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.3.). Bei Bietergemeinschaften sind folgende Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen: a) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.5.); b) Eigenerklärung des Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehört (Anlage B.13). 2) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Anlage B.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 19 MiLoG, § 98c AufenthG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.5.); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). c) Eigenerklärung des Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen gehört (Anlage B.13).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 21.05.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 72 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Rödl & Partner1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 310 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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