AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/a918904b-76ae-4636-8038-85b62182486e) · Abgerufen am 01.09.2026 22:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-245650-2025/

Vergabeverfahren Beatmungsgeräte der Martha-Maria Krankenhaus Halle-Dölau gGmbH

Notice-ID: ted-245650-2025 · Procedure-ID: a918904b-76ae-4636-8038-85b62182486e

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Stammdaten

Auftraggeber
Martha-Maria Krankenhaus Halle-Dölau gemeinnützige GmbH, Halle (Saale)
Veröffentlicht
13.03.2025
Frist (Submission)
22.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33157400 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung, Installation und Wartung/Pflege von 11 Beatmungsgeräten mit Drucklufttechnik für die anästhesiologische Intensivstation mit Schnittstelle zum PDMS System ICM der Firma Dräger in Los 1; Lieferung, Installation und Wartung/Pflege von 4 Beatmungsgeräten sowie optional weiteren 2 Beatmungsgeräten mit Turbinentechnik mit Schnittstelle zum PDMS System ICU der Firma Dedalus in Los 2 für die internistische Weaning-Station; hierzu sowie i. ü. jeweils wie in den Vergabeunterlagen vorgegeben

Lose

2 Lose — alle Lose Pflicht.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
28 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).