Die Gewobag ist ein landeseigenes Wohnungsunternehmen des Landes Berlin mit über 70.000 Wohnungen, die im Eigentum der Gewobag sowie der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH, der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH, der Gewobag EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH sowie der Gewobag KA GmbH & Co. KG (nachfolgend einzeln „sonstige Gesellschaft“ und zusammen „sonstige Gesellschaften“) stehen.
Eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung ist eines der Ziele der Gewobag. Im Jahr 2013 wurde die Gewobag Energiedienstleistungen GmbH (nachfolgend „Gewobag ED“) als eine hundertprozentige Tochtergesellschaft gegründet. Die Gewobag AG sowie die sonstigen Gesellschaften jeweils als Vermieterin haben die Wärmeversorgung seit der Gründung der Gewobag ED im Regelfall von einer Eigenversorgung unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 556c BGB auf eine eigenständig gewerbliche Wärmelieferung umgestellt. Die Gewobag ED führt seit den Umstellungen die Wärmelieferung der Gewobag unter anderem auf Basis eines Betriebsführungs-Contracting und eines Anlagen-Contracting für den überwiegenden Gebäudebestand durch. Beim Betriebsführungs-Contracting befindet sich der Anlagenbestand im Regel-fall im Eigentum der Gewobag oder den sonstigen Gesellschaften; beim Anlagen-Contracting ist das Eigentum auf die Gewobag ED übertragen worden.
Auf der Grundlage des Rahmenvertrags sollen einige hundert Heizanlagen auf (mono-/bivalente) Wärmepumpen umgerüstet und in Betrieb genommen werden, mit der die Energieeffizienz der Wärme- und Trinkwarmwasserversorgung weiter gesteigert wird.
Mit dem Rahmenvertrag werden für alle ausgewählten Contractoren die gleichen Rahmenbedingungen vereinbart, auf deren Basis die für die Einzelprojekte beauftragten Contractoren für einzelne Gebäude- und Wohnungsbestände der Gewobag und der sonstigen Gesellschaften die Wärme- und gegebenenfalls Warmwasserversorgung übernehmen und da
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Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
📋 Eignungskriterien
Zu 5.1.9 Eignungskriterien:
Der Bieter muss mittels Eigenerklärung zu bisher erbrachten vergleichbaren Leistungen für die Gewobag nachvollziehbar nachweisen, dass er bereits mehr als 1.000 Wohneinheiten mit Wärmepumpen als Contractor versorgt. Mindestens 50% davon müssen Mehrfamilienhäuser mit mindestens 5 Wohneinheiten sein. Alternativ hierzu kann der Bieter nachweisen, dass er bereits 20.000 Wohneinheiten mit Wärme als Contractor versorgt, unabhängig von der verwendeten Heizart. In diesem Fall muss er zudem nachweisen, dass mindestens ein Vertrag für die Versorgung eines Objekts mit Wärmepumpen als Contractor bereits vorhanden ist.
Rahmenvertrag für Wärmepumpen-Contracting zur Umrüstung von Heizanlagen für mehrere hundert Gebäude.
Die Verträge beinhalten Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Neuanlagen über ca. 10 Jahre mit Option auf Verlängerung.
Es werden bis zu 6 Bieter mit den besten Angeboten und über 50% der Gesamtpunktzahl für Rahmenverträge ausgewählt.
Einzelaufträge werden über Miniwettbewerbe unter den Rahmenvertragspartnern vergeben, der wirtschaftlichste Bieter erhält den ersten Einzelvertrag.
Die Integration von PV-Anlagen und Batteriespeichern ist projektbezogen möglich und erfordert zusätzliche Verträge.
Gesucht werden Bieter für ein Rahmenvertrag zum Wärmepumpen-Contracting zur Umrüstung von Heizanlagen.
Die Verträge umfassen Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Wärmepumpenanlagen über typischerweise zehn Jahre, mit Option auf Verlängerung. Die Gewobag strebt eine effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung an.
Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.
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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
🌱Grüne Beschaffung
Klimaschutz
Kriterium der Vergabestelle: „other“
💡Innovation
Produkt-Innovation
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
Eintragung Handelsregister
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. § 98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern /Bewerbergemeinschaften aus dem EUAusland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahmeoder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EUAusland.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
Qualitätsmanagement
Der Bieter muss erklären, dass er als Sanitär/Heizung/Klima-Betrieb zugelassen ist und einen Meister (oder einen Mitarbeiter mit vergleichbarem Abschluss) beschäftigt und im Projekt der Gewobag einsetzen wird.
Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Bieter muss mittels Eigenerklärung zu bisher erbrachten vergleichbaren Leistungen für die Gewobag nachvollziehbar nachweisen, dass er bereits > 1.000 Wohneinheiten mit Wärmepumpen als Contractor versorgt. Mindestens 50% davon müssen Mehrfamilienhäuser mit mindestens 5 Wohneinheiten sein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Erfüllen Sie diese Anforderungen?
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
🤖 KI-unterstützt
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle.
Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Präqualifikation / Eignungsnachweise
„Es ist vorgesehen, mit maximal den 6 bestplatzierten Bietern, Rahmenverträge zum Wärmepumpen-Contracting zu schließen.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Voraussetzung dafür ist neben der Platzierung (maximal Platz 6), eine Gesamtpunktanzahl in der Angebotsbewertung von > 50%.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Das bedeutet, dass beispielsweise ein Bieter, welcher Platz 5 im Ranking er-reicht, aber nur 45 Punkte erzielt, keinen Rahmenvertrag erhalten wird.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
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Alle 2 Kategorien freischalten
Mit Starter sehen Sie alle extrahierten Zitate dieser Bekanntmachung — nicht nur eine Kategorie.
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.
ⓘ Zuschlag noch nicht publiziert.
Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich).
Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.
Historischer Durchschnitt aus 22.641 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen88%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 10.510 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene
Vergabeplattform des Auftraggebers Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: