AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linienverkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreis Soest
- Veröffentlicht
- 15.04.2025
- Notice-Typ
- Vorinformation
- Verfahrensart
- Wettbewerbliches Auswahlverfahren
- CPV-Code
- 60112000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
Beschreibung
Der Kreis Soest beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit § 3 Abs. 1, 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste für Linienverkehre in dem Linienbündel Soest-Ost nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG. Folgende Linienverkehre gehören zum Linienbündel Soest-Ost: R63 Lippstadt – Ehringhausen – Geseke, R64 Lippstadt – Bökenförde – Störmede – Geseke, 539 Garfeln – Lipperode, 540 Geseke – Salzkotten, 690 Stadtverkehr Geseke, 691 Geseke - Störmede - Eringerfeld. Der aktuelle Nahverkehrsplan kann unter https://www.kreis-soest.de/kfz-verkehr/alle-themen-1/vergabe-von-verkehrsleistungen eingesehen werden. Die hier gegenständlichen Verkehrsleistungen werden als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vergeben werden. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Ferner ist die Genehmigung zu versagen, wenn durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst werden würden (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3PBefG) sind Gegenstand eines Ergänzenden Dokuments zur Vorinformation Linienbündel Soest-Ost, das als Download unter https://www.kreis-soest.de/kfz-verkehr/alle-themen-1/vergabe-von-verkehrsleistungen zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Zudem enthält die Anlage zum ergänzenden Dokument die Liniensteckbriefe der entsprechenden Linien im Linienbündel Soest-Ost. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Kreises Soest einzuhalten. Der Kreis Soest kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.Das auf diese Vorinformation folgende wettbewerbliche Verfahren erfolgt im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Vorinformation
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